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Online seit 1998 | Letztes Update am 29. Juni 2006


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Voraussetzung
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen die wir in Auftrag nehmen. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit ihrer Geltung in vollem Umfang einverstanden. Davon abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, haften für die Bezahlung des vollen Rechnungsbetrags. Der Auftaggeber versichert mit der Auftragserteilung, daß er im Besitz der Reproduktionsrechte (Copyright) für das uns übergebene Material ist. Für Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen - insbesondere des Urheberrechts - entstehen, haftet der Auftraggeber. Die durch uns im Rahmen der Durchführung von Aufträgen erstellten Datensätze sind unser Eigentum. Eine Woche nach Auslieferung des jeweiligen Auftrages werden die entsprechenden Datensätze auf unseren Systemen gelöscht. Sollen die zu einem Auftrag gehörenden Daten von uns archiviert werden, ist hierzu ein ausdrücklicher Auftrag erforderlich. Für die Übergabe der Datensätze sind wir berechtigt, eine besondere Gebühr zu berechnen.

Gewährleistung
Prozessbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen zwischen Original und Reproduktion, bzw. Datei und Ausdruck, berechtigen nicht zur Reklamation. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen sofort unter Rückgabe sämtlicher Unterlagen, einschließlich unserer Lieferung, geltend gemacht werden. Bei Rückgabe unvollständiger Unterlagen kann die Reklamation weder bearbeitet werden, noch verlängert sich dadurch die Reklamationsfrist. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nachbesserung, die in angemessener Frist geleistet wird. Bei erfolgloser Nachbesserung kann der Auftraggeber den Rücktritt erklären oder Minderung begehren.

Haftung
Alle uns überlassenen Originale, Datenträger, sonstige Reproduktionsvorlagen und Arbeitsunterlagen werden mit großer Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein Verlust, eine Beschädigung oder fehlerhafte Bearbeitung eintreten, haften wir nur in Höhe des Materialwertes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Liefertermine
Für Expreßaufträge innerhalb von 48 Stunden gilt ein Zuschlag von 50 %, innerhalb von 24 Stunden ein Zuschlag von 100 % der jeweils gültigen Preise als vereinbart. Vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine und -zeiten werden nach Möglichkeit eingehalten; sie sind jedoch mit Rücksicht auf die vielfältigen Verzögerungsmöglichkeiten bei der Ausführung grundsätzlich unverbindlich. Wird ein Liefertermin oder eine Lieferzeit schriftlich fest vereinbart, so steht dem Auftraggeber im Fall des Verzugs ein Rücktrittsrecht zu. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist auf den unmittelbar entstehenden Schaden beschränkt. Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.

Versand
Porto- und Versandkosten werden nach Aufwand berechnet. Mehrkosten für besondere Versandarten (Eilboten, Einschreiben, Transportversicherung u. a.) werden in Rechnung gestellt. Expreßgut- und Luftfrachtversand erfolgen unfrei. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers. Wir sind ferner berechtigt eine Handling-Gebühr in Höhe von bis zu 30 % der durch die Versendung der Ware entstehenden Gesamtkosten zu erheben.

Zahlung
Unsere Rechnungen werden nach der am Tag des Auftragseingangs gültigen Preisliste gestellt. Sie enthalten Netto-Preise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ermittelt und aufgeführt. Die Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zur Höhe des vermutlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die gelieferte Ware, einschließlich der Verpackung, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Für den Fall, daß im Zeitpunkt der Zahlung frühere Leistungen und Lieferungen nicht bezahlt sind, behalten wir uns vor, die eingehenden Gelder zunächst auf die ältesten Rechnungen zu verrechnen.

Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus mündlicher oder schriftlicher, sowie aus unseren Lieferungen und Dienstleistungen ergebenden Rechte und Pflichten ist Berlin.

Stichworte
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